Dämmung

Dämmung

Anforderungen / Vorschriften

Seit November 2020 gilt für neue Bauanträge und Bauanzeigen das „Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden“, kurz Gebäudeenergiegesetz oder noch kürzer GEG. Im Gegensatz zu älteren Verordnungen wird nicht nur der bauliche Wärmeschutz, sondern auch die Anlagentechnik berücksichtigt. Durch dieses ganzheitliche energetische Gebäudekonzept kann ein geringerer baulicher Wärmeschutz durch eine effizientere Anlagentechnik kompensiert werden. Dies hat den Vorteil, dass die Wünsche des Bauherren individueller an die baulichen Gegebenheiten angepasst werden können. Der Nachteil ist, dass es jetzt keine fixen U-Werte für die Außenbauteile mehr gibt. 

Dämmung von Flächenheizungen

Die Anforderungen an Wohnungstrenndecken, bzw. an Decken über Räumen mit nicht gleichartiger Nutzung, sind weiterhin in der DIN EN 1264 Teil 4 beschrieben. Die entscheidenden Anforderungen gemäß GEG ergeben sich für Außenbauteile bzw. für Gebäudeteile gegen wesentlich niedrigere Innentemperaturen. Hier gelten nun keine fest verbindlichen Dämmwerte zur Begrenzung der Wärmeverluste. Gemäß § 11 Abs. 1 sind die Anforderungen an den Mindestwärmeschutz nach den anerkannten Regeln der Technik einzuhalten.

Als Mindestanforderung für die Dämmschicht bezieht sich das GEG somit auf die DIN EN 1264 Teil 4. Diese Norm schreibt für Decken gegen nicht gleichartig beheizte Räume, unbeheizte Räume und gegen Erdreich einen Mindestwärmedurchgangswiderstand der Dämmung von R= 1,25 m²K/W vor.

Bei Flächen gegen Außenluft (Auslegungsaußentemperatur von –5 bis –15 °C) wird ein Mindestwärmedurchgangswiderstand von R= 2,0 m²K/W vorgeschrieben.

Wird nur der Mindestwärmeschutz eingeplant, muss bei der Ermittlung der Anlagenaufwandszahl gemäß GEG der zusätzliche Wärmeverlust einer Flächenheizung mit berücksichtigt werden. Ab einem U-Wert von 0,50 W/m²K, das entspricht einer Dämmdicke von 8 cm bei einer Wärmeleitfähigkeit von 0,04 W/m²K, kann dieser zusätzliche Wärmeverlust vernachlässigt werden.

 

 

Underfloor heating data
Anforderungen an Wohnungstrenndecken nach GEG

Abweichende Dämmungsaufbauten

Bei den angegebenen Dämmungsaufbauten handelt es sich um Mindestdämmstandards. Mindestdämmstandards sind bestimmungsgemäß zur Vermeidung von Bauschäden durch Tauwasserbildung und Schimmelpilz bestimmt. Es ist jedoch nicht sichergestellt, dass diese Dämmungen auch für den energiesparenden Wärmeschutz des zu errichtenden Gebäudes ausreichend sind.

Die tatsächlich einzubringende Dämmung richtet sich nach der ganzheitlichen energetischen Betrachtung des Gebäudes, also inklusive der Anlagentechnik. Die Vorgaben der tatsächlich einzubringenden Dämmwerte finden Sie im jeweiligen Energiepass, der für jedes neue Gebäude erstellt werden muss. Dieser Energiepass sollte dem Haustechnikplaner, bzw. dem Ausführenden zum frühestmöglichen Zeitpunkt übergeben werden, damit dieser die erforderlichen Dämmstoffqualitäten und -dicken rechtzeitig auswählen und festlegen kann.

Zur einfachen Ermittlung Ihres gewünschten Dämmungsaufbaus können Sie auch unseren Dämmstoffkalkulator nutzen oder im Downloadbereich herunterladen. Selbstverständlich stellt Ihnen auch unser Technikteam eine speziell auf Ihr Bauvorhaben abgestimmte Dämmstoffkombination zusammen.

Ausnahmen

Die nach Landesrecht zuständigen Behörden können auf Antrag von den Anforderungen dieser Verordnung befreien, soweit die Anforderungen im Einzelfall zu einer unbilligen Härte führen. Eine „unbillige Härte“ liegt insbesondere vor, wenn im Rahmen der Nutzungsdauer der Aufwand und damit die Kosten der Dämmmaßnahmen in keinem Verhältnis zu den Energieeinsparungen stehen. Dies ist häufig bei Industrieflächenheizungen der Fall.

Trittschalldämmung

Die Anforderungen und Maßnahmen zum Schallschutz sind in der DIN 4109 geregelt. Trotz der festgelegten Anforderungen kann nicht erwartet werden, dass Geräusche von außen oder aus benachbarten Räumen nicht mehr wahrgenommen werden. Im Bereich der Fußbodenheizung ist für den Praktiker der Trittschallschutz von Bedeutung. Daran sind folgende Komponenten beteiligt:

Rohdecke
Trittschalldämmung
Randdämmstreifen
Estrich
Bodenbelag

Das Berechnungsverfahren liefert nur dann brauchbare Ergebnisse, wenn die Bauausführung einwandfrei ist, d. h. die Estrichfläche wirklich „schwimmend“ ausgeführt ist und keine Verbindung zur Rohdecke, den Wänden und aufgehenden Bauteilen bestehen.

L n, W, eq, R = äquivalenter bewerteter Norm- Trittschallpegel
L w, R = Trittschallverbesserungsmaß
L’ n, W = bewerteter Norm-Trittschallpegel

Der äquivalente bewertete Norm-Trittschallpegel berücksichtigt die Masse der Rohdecke. Entsprechende Werte enthält Tabelle 16, Beiblatt 1 zur DIN 4109.

Das Trittschallverbesserungsmaß berücksichtigt die trittschalldämmende Wirkung des Dämmstoffes zwischen Estrich und Rohdecke bei gleichzeitiger Berücksichtigung der üblichen Estrichdicken im Wohnungsbau. Zahlenangaben in Tabelle 17, Beiblatt 1 zur DIN 4109.

Der bewertete Norm-Trittschallpegel ist die Forderung der Norm. Die Werte dazu enthält Tabelle 3 oder Tabelle 2 + 3 des Beiblattes 2 der DIN 4109. Die unterschiedlichen Tabellen berücksichtigen:

Schallübertragung aus dem eigenen Wohnbereich
Schallübertragung aus einem fremden Wohn-/Arbeitsbereich
Mindestanforderungen
Vorschläge für einen erhöhten Schallschutz
Empfehlungen für einen normalen Schallschutz
Empfehlungen für einen erhöhten Schallschutz

Da es sich beim äquivalenten bewerteten Norm-Trittschallpegel und dem Trittschallverbesserungsmaß um Rechenwerte handelt, wird ein Korrekturwert von zusätzlich 2 dB berücksichtigt.

Schallübertragung aus fremdem Arbeitsbereich

Mindestanforderungen = 53 dB
Vorschläge für erhöhten Schallschutz = 46 dB
Schallübertragung aus eigenem Arbeitsbereich

Empfehlung für normalen Schallschutz = 56 dB
Empfehlung für erhöhten Schallschutz = 46 dB

Setzt man die Werte ein, so stellt man fest, dass die Forderungen für erhöhten Schallschutz von 46 dB in der Regel nur mit weichfedernden Bodenbelägen oder bei keramischen Belägen nur durch Einbau einer schalldämmenden Unterdecke zu erzielen sind. Unsere Unterlagen weisen zu allen Dämmstoffen die entsprechenden Werte für die Trittschallverbesserung aus. Es ist die Aufgabe des Planers zu prüfen, ob dem Anwendungsplan entsprechend, ausreichender Trittschallschutz vorhanden ist.

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